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Kauf auf fremden Namen.
01.12.2011, 17:01
Beitrag: #7
RE: Kauf auf fremden Namen.
Hallo,

@Stadtkatze
Zitat:Uwe, du bist auf der Schenkerseite. Da kannst du nicht absolut sagen, dass es sich um einen nicht steuerbaren Vorgang handelt. Es kommt darauf an, ob es sich um eine unternehmerisch oder nicht unternehmerisch veranlasste Schenkung oder um eine Schenkung an das Personal handelt. Je nach Fall kommst du zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen.

Vorsicht, ich bin Theoretiker ... Cool

Ausgangspunkt war, das ein Unternehmer etwas für seinen unternehmerischen Bereich geschenkt bekommen hat und fraglich war, ob er die Vorsteuer ziehen könne. Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Wirtschaftsgut des Schenkers aus dem nicht-unternehmerischen oder dem unternehmerischen Bereich stammt. Denn stammt das Wirtschaftsgut aus dem unternehmerischen Bereich, ist der möglicherweise geltendgemachte Vorsteuerabzug innerhalb dieses Unternehmens zu korrigieren. Der (weitere) Vorgang der Schenkung an sich unterliegt nicht dem Umsatzsteuergesetz. Daher kann der Beschenkte auch niemals Vorsteuer ziehen.
So meinte ich das ... Wink

Gruss
us
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Kauf auf fremden Namen. - Opa - 30.11.2011, 18:59
RE: Kauf auf fremden Namen. - Uwe - 30.11.2011, 19:31
RE: Kauf auf fremden Namen. - Opa - 01.12.2011, 08:55
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