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§ 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit
01.12.2011, 15:47
Beitrag: #2
RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit
Hallo,
es kommt ja darauf an, wann dem FA alle Tatsachen bekannt waren, die eine abschließende Beurteilung ermöglichten.
Das FA meint, dass dies bei Erlass der Einspruchsentscheidung vorlag. Insofern stimme ich zu, dass Verjährung eingetreten ist.
Aber: wie ist denn die Klage begründet? Vielleicht greift Ihr ja gerade im Klageverfahren an, dass eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich war? Dann könnte man wieder zu einem anderen Ergebnis kommen.
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RE: § 171 Abs. 8 AO - Wegfall der Ungewissheit - Eisvogel - 01.12.2011 15:47

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