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Kauf auf fremden Namen.
30.11.2011, 19:14
Beitrag: #2
RE: Kauf auf fremden Namen.
Der Beschenkte kann keine Vorsteuer berücksichtigen. Es mangelt an den nach § 15 UStG erforderlichen Voraussetzungen (Rechng. i. S. d. § 14 UStG).

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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Kauf auf fremden Namen. - Opa - 30.11.2011, 18:59
RE: Kauf auf fremden Namen. - Stadtkatze - 30.11.2011 19:14
RE: Kauf auf fremden Namen. - Uwe - 30.11.2011, 19:31
RE: Kauf auf fremden Namen. - Opa - 01.12.2011, 08:55
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RE: Kauf auf fremden Namen. - Opa - 01.12.2011, 20:44

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