Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
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18.11.2011, 23:47
Beitrag: #27
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RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Stadtkatze schrieb:Ich schließe ein Vertrag und mache hinterher doch was ich will, hauptsache, die Verluste mindern meine pos. Eink.Na ja, ohne die Details zu kennen: Das lässt sich so aus der bisherigen Darstellung nicht herauslesen. Es gibt demnach einen ziemlich unklar formulierten Vertrag auf Basis irgendeines Formvertrages (off-Topic: Das bestätigt mal wieder die die Vorurteile des StB gegenüber dem 08/15-Anwalt). Immerhin steht da aber was von einer Gesamtsumme von 200 p.m. und die werden auch gezahlt. Anhand dieser tatsächlichen Durchführung könnte man das vielleicht so sehen, dass das tatsächlich das Gewollte war, also im Ergebnis eine Gesamt-Warmmiete von 200 ohne Erstellung einer NK-Abrechnung. Die Aufteilung erscheint mir in der Tat relativ egal. Aber dass eine Wohnung, die in einem Zustand ist, in der man offenkundig zumindest noch "hausen" kann, eigentlich überhaupt keine Miete wert sein soll, will sich mir nicht erschließen. Die Arguemtatiion des StB könnte sich da als Eigentor erweisen. Man könnte es mit Aufteilung der WK oder Anforderung einer Totalüberschussprognose versuchen (da es bei der Größenordnung ja nur ein kleiner Schritt zwischen 51 und 56% mit entsprechender Unsicherheit ist). |
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