Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
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18.11.2011, 19:05
Beitrag: #26
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RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Und jetzt bin ich auch wieder bei dir, lieber uwe
![]() Zitat:Für die Warmmiete sieht es so aus: 75 % = 292 ¤; 56 % = 218 ¤ Das heisst, wie sind im Bereich des von @uwe zitierten BMF-Schreibens ab Rz. 14 ff.. Nach meinen Berechnungen stellen dann 200 ¤ 51,4 % dar und damit sind wir bei einer Aufteilung entgeltlich/unentgeltlich. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob die Urteile auch eine teilentgeltliche Vermietung betrafen oder ob es nicht sogar so ist, dass in den Urteilsfällen die Gesamtmiete über 75% lag, das Mietverhältnis daher grundsätzlich als entgeltlich einzustufen war und es dann aber wegen Fremdvergleich geknickt wurde. Insofern würde ich mich jetzt nicht sooo weit aus dem Fenster lehnen sondern erstmal prüfen, ob man die WK nicht auf 51,4 % kürzen sollte. Das dürfte Gegenseite auch nicht schmecken, deine Situation aber verbessern. Ich geb mal ein Tipp fürs weitere Verfahren ab: Du ziehst deinen Stiefel durch, die Rb-Stelle vielleicht auch noch aber spätestens bei Gericht erfolgt die Aufteilung im Wege einer Einigung. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Kostet für alle Beteiligten Zeit und Geld. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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