Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
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17.11.2011, 18:39
Beitrag: #21
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RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Kiharu schrieb:Mal blöd gefragt: was soll das hier heissen?Blöde Fragen gibt es nicht, jede Frage hat ihre Berechtigung. Kiharu schrieb:Seit wann führt die Veranlagung E-Termine nach § 364a AO durch? Das machen wir genauso wenig wie jeder andere Veranlagungsbezirk im Land. Heißt bei uns einfach so. Man kann auch sagen, dass noch einmal angeschrieben wird. Also wenn ein Rechtsbehelf eingeht, fertige ich die Ersterörterung. Wenn der Stpfl. daraufhin noch etwas vorträgt, was bisher nicht angeführt wurde, muss ich noch einmal erörtern. Hab ich nicht erfunden, auch nicht die Schweizer , sondern kam so von der OFD, die wir nicht mehr haben, zu uns. Das MdF spricht aber auch nicht anders. Ich bin ja ein Ostkind, und ich glaube es liegt daran, welches (alte) Bundesland die Aufbauarbeit geleistet hat. Bei uns war es NRW. Unsere Kollegen von dort haben auch diese Worte benutzt. Sollte also nicht falsch sein. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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