Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
|
17.11.2011, 16:41
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
und nun, möchte ich dich bitten, das schon angeführte BMF-Schreiben auch mal weiter zu lesen. So ab Rz. 11 wirds interessant für dich
Das gilt für verbilligte Vermietung. Meine Aussage Zitat:Die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht für V+V ist ausschließlich im Gesetz geregelt bezog sich natürlich auf den Sachverhalt einer verbilligten Überlassung. Deshalb mein Verweis aufs Gesetz (Prozentangaben). Und was die neue Rechtslage angeht, sollten wir doch mal abwarten, was das BMF, und damit "mein" Arbeitggeber daraus macht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste