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Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
17.11.2011, 14:24
Beitrag: #12
RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Ja.

Die Frage der Einkünfteerzielungsabsicht für V+V ist ausschließlich im Gesetz geregelt.Sind die dort genannten Grenzen überschritten (ab 2011 = 66%) liegt nie nimmer nie nicht Liebhaberei vor!

Ergo kommt man nur über Fremdvergleich ran.Und genau da liegt das Problem. Wobei ich mich frage, warum stadtkatze nicht einfach mal in ihrer Rb-stelle nachfragt, wie die das sehen.Alles diskutieren nützt nämlich nix, wenn die Rb-stelle am Ende ne Stattgabe macht. da kann man sich nämlich auch gleich den nächste Schriftsatz samt Gehirnschmalz schenken!

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten - Kiharu - 17.11.2011 14:24

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