Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
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17.11.2011, 00:00
Beitrag: #3
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RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
(2) Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
ortsübliche Marktmiete = einheitliches Entgelt für die Überlassung Wohnraum = 350 Bruttowarmmiete = Kaltmiete zzgl. umlagefähiger Kosten = 200 nettokalt + 150 Betriebskosten gezahlt = 250 Bruttowarm-Miete = 71,43% Die Trennung in einzelne Bestandteile des einheitlichen Entgeltes für die Überlassung von Wohnraum ist für mich nicht nachvollziehbar, da völlig lebensfremd: 1. Den Mieter interessiert ausschließlich die Bruttowarmmiete. 2. Der Mieter kann den Großteil der BK überhaupt nicht beeinflussen (städt. Straßenreinigungsgebühr, Grundsteuer, ...) Die 1978 (?) eingeführte BK/HK-Umlage ist völlig kontraproduktiv, da der Vermieter überhaupt nicht zur Wirtschaftlichkeit bei der Verursachung von BK orientiert wird. Im Gewerbemietbereich besteht übrigens durchgängig die Auffassung der großen Mieter, "wir zahlen 10 Euro je qm bruttowarm. wie der Vermieter mit seinen BK hinkommt, ist uns egal" Im günstigsten Fall - gerade letztens gesehen - hatte sich der Mieter zu einer Bruttokaltmiete herabgelassen... schönen Tag noch phönix |
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