Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
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16.11.2011, 23:58
Beitrag: #2
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RE: Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Was wird denn gezahlt? 200 oder 250? Wenn das unbar ist, ist doch zumindest dokumentiert, wie der Mietvertrag tatsächlich durchgeführt wird.
Ob das die Unüblichkeiten im vorliegenden Fall dann ausreichen, den Vertrag insgesamt steuerlich zu kippen, wäre ich mir nicht so sicher. Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal prüfen, ob denn die Miete bei Beuteilung der Warmmiete (also tatsächliche Zahlungen) noch angemessen ist. Die 56%- bzw. 75%-Grenze bezieht sich schließlich auf die Warmmiete, nicht auf die Kaltmiete (wird gern nicht beachtet). Ihr Hinweis auf die erheblich höheren umlagefähigen Kosten klingt jedenfalls danach, als ob dann die Grenzen unterschritten werden könnten. Für eine isolierte Kürzung der umlagefähigken Kosten sehe ich keine Rechtsgrundlage. Steuerlich kann m. E. letztlich nur auf die Gesamteinnahmen und Gesamt-WK abgestellt werden, wenn man denn das Mietverhältnis anerkennt, d. h. ggf. Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bzw. anteilige Kürzung aller WK. Ansetzen könnte man, falls es sich um ein gemischtgenutztes Objekt handelt, ggf. außerdem an den Aufteilungsmaßstäben. Eine Aufteilung nach Flächen muss nicht unbedingt gerechtfertigt sein, je nachdem wie die verbrauchsabhängigen Kosten tatsächlich verursacht weren (etwa bei unterschiedlicher Personenzahl der Nutzer). |
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