Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
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16.11.2011, 21:40
Beitrag: #1
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Vermietung an nahe Angehörige, Nebenkosten
Ich habe folgenden Fall:
Die Tochter vermietet an die Eltern eine Wohnung. Auf den ersten Blick scheint alles i.o. Die Miete ist ortsüblich. Der Mietvertrag ist ein Vordruck der durch die Tochter (Rechtsanwältin) ausgefüllt wurde. Zur Miete steht: 200 ¤ (pauschal) Im folgenden Absatz: Neben der Miete sind 50 ¤ Nebenkosten vorauszuzahlen. (1 ¤/qm) Dann: Insgesamt 200 ¤. Werbungskosten, die abrechenbare Nebenkosten darstellen fallen in jedem Jahr in dreifacher Höhe an, ohne dass Nebenkosten abgerechnet werden. Ich war zunächst freundlich und habe die WK (Wasser, Strom, Heizung und was sonst noch so umgelegt wird) auf die vorausgezahlten NK begrenzt, nachdem klar war, das NK nicht abgerechnet werden (Anhörung insoweit erfolgt). Jetzt befinde ich mich im Einspruchsverfahren und habe Verböserung angekündigt, weil ein Mietvertrag mit derart unklaren Angaben steuerlich nicht anzuerkennen ist. Hierzu habe ich mehrere FG-Urteile gefunden. Ich habe dem StB erörtert, dass NK keine Hauptpflicht aus dem MIetvertrag sind und kleine Unregelmäßigkeiten grundsätzlich nicht zur NIchtanerkennung des Vertrages führen, aber vorliegend 200 ¤ Miete gezahlt werden und die NK - im MIetvertrag als zusätzlich zu zahlen ausgewiesen - nicht gezahlt werden. Im Übrigen würde auch kein fremder Dritter hinnehmen, dass zwischen Vorauszahlungen und tats. angefallenen Kosten eine derart große Differenz besteht. Der Steuerberater kann oder will das überhaupt nicht verstehen und seine Mandantin schon gleich gar nicht. Sie finden es beide völlig normal, dass der Mieter nur ca. 1/3 der angefallenen Kosten trägt. Wie würdet ihr den Sachverhalt beurteilen? Habt ihr ggf. noch Literaturhinweise. Bevor ich den Fall an die RbSt abgebe muss ich noch einmal erörtern. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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