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Bewirtung bei Hausmessen etc.
02.11.2011, 14:21
Beitrag: #7
RE: Bewirtung bei Hausmessen etc.
Hmm, den hatte ich jetzt ehrlich gar nicht auf dem Radar...
Ich denke, dass wir die Angaben soweit möglich erfassen, das aber dennoch auf Verköstigung Hausmesse oder ähnlichem belassen. Bei der letzten BP hat der Prüfer das auch nicht moniert, aber nach der Prüfung ist bekanntlich vor der Prüfung. Und ob den anderen das dann interessiert?

Aber nochmal danke für den Hinweis mit § 4 (7) EStG ;-)

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: Bewirtung bei Hausmessen etc. - höfner501 - 02.11.2011 14:21

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