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Bewirtung bei Hausmessen etc.
02.11.2011, 14:11
Beitrag: #6
RE: Bewirtung bei Hausmessen etc.
höfner501 schrieb:Dass ich es da auch sehe sollte ja wohl klar sein ;-)
Mir geht es da eher um die kommende BP... wenn einer pro Jahr ca. 6.000 ¤ und mehr (netto, wobei VSt ja kein Problem mehr ist) ausgibt haben wir in drei Jahren 18.000 ¤, was dann 5.400 ¤ mehr Bemessungsgrundlage wären.

...und dann wärst Du mit 5400,- noch gut bedient, weil § 4 (7) EStG dir eventuell einen Strich durch die Rechnung macht. ....

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Bewirtung bei Hausmessen etc. - tolledeu - 02.11.2011 14:11

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