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Bewirtung bei Hausmessen etc.
31.10.2011, 16:49
Beitrag: #1
Bewirtung bei Hausmessen etc.
Ich habe einen Mandanten, der regelmäßig größere Hausmessen veranstaltet. Er ist im Schucksteinbereich tätig. Bei den Messen verköstigt er auch Kunden bzw. potentielle Kunden.

Manchmal gibt es belegte Semmeln, manchmal Schweinebraten, je nachdem, was die Großmetzgerei halt auch anbietet.

Fakt ist jedoch, dass er selbst definitiv kaum etwas isst (wenn überhaupt) und die jährlich ca. 6.000 ¤ nach herrschender Rechtsprechung dennoch um 30 % gekürzt werden müssen.

Hat jemand eine Idee oder ein anhängiges Verfahren, mit dem ich da raus komme?
Ansonsten bliebe dem Mandanten mE nur noch, Eintritt zu verlangen, bei dem er sich dann parktisch zur Verpflegung verpflichtet (FG Düsseldorf, 16.01.2001, 6 K 2061/97 K, F, EFG 2001, 731). Das wäre aber auch tödlich, da niemand dann zu solchen Messen kommt....

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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Bewirtung bei Hausmessen etc. - höfner501 - 31.10.2011 16:49

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