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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
09.10.2007, 14:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2007 14:55 von Opa.)
Beitrag: #12
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Berechnung des Abzugsbetrags für die Unterstützung Bedürftiger

Maximal sind 7.680 € abzugsfähig. Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person können den abzugsfähigen Betrag mindern. Die Einkünfte und Bezüge in Höhe von 4.407,00 € sind bis zu einem Betrag von 624 € unbeachtlich.
Der abzugsfähige Betrag wird somit verringert um "schädliche Einkünfte und Bezüge" in Höhe von 3.783,00 € (4.407,00 € - 624,00 €); es verbleiben 3.897,00 €.
Abzugsfähig sind 3.897 €.

Opfergrenze noch beachten.

So sieht meine Berechnung aus. Tongue
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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 18:04
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 19:58
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 20:07
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Opa - 09.10.2007 14:46

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