freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
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09.10.2007, 14:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2007 14:55 von Opa.)
Beitrag: #12
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RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Berechnung des Abzugsbetrags für die Unterstützung Bedürftiger
Maximal sind 7.680 € abzugsfähig. Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person können den abzugsfähigen Betrag mindern. Die Einkünfte und Bezüge in Höhe von 4.407,00 € sind bis zu einem Betrag von 624 € unbeachtlich. Der abzugsfähige Betrag wird somit verringert um "schädliche Einkünfte und Bezüge" in Höhe von 3.783,00 € (4.407,00 € - 624,00 €); es verbleiben 3.897,00 €. Abzugsfähig sind 3.897 €. Opfergrenze noch beachten. So sieht meine Berechnung aus. ![]() |
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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 18:04
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Hans-Christian - 08.10.2007, 18:26
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 22:31
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 19:58
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