i.g. Erwerb
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14.09.2011, 15:29
Beitrag: #7
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RE: i.g. Erwerb
Ok, ihr wollt nicht......., dann die obskure Lösung:
B hat einen normalen Umsatz in Dt. steuerbar und steuerpfl. da K keine ID-Nummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet. Obwohl er ausführt hat er keine igL. Das ist klar. K kann sich die VSt aus der Rechnung des B anrechnen. Die Lieferung K an P ist die nachfolgende ruhende Lieferung und ist dort ausgeführt wo die Ware endet, also Polen. K hat poln. USt in seiner Rechnung auszuweisen. K hat einen ig.Erwerb in Polen nach Art. 40 MwStSystRL. Damit in Polen zweimal USt und 1 x VSt Anspruch. Er hat weiterhin einen ig. Erwerb in Dt. da er mit einer dt.-ID-Nummer auftritt und nicht mit einer Polnischen, Art. 41 MwStSystRL und Abschnitt 3.14 Abs. 13 UstAE. Einen VSt-Anspruch auf diesen ig.Erwerb ist jedoch (jetzt) ausgeschlossen. Bei Nachweis der Besteuerung in Polen wird die Besteuerung des ig-Erwerbs in Dt. rückgängig gemacht. Insgesamt zahlt K also 3 x Ust auf ein und den gleichen Umsatz und hat keinen adäquaten VSt-Anspruch. Bisher war es den Prüfern egal was im EU-Gebiet passiert und ob dort gemeldet wurde. Das wird sich schlagartig ändern. Zumal seit dem 01.01.2011 es einen neuen Abs. 6 im § 370 AO Steuerhinterziehungen gibt. Vielleicht sehe ich hier zu duster, aber ich denke das wird noch ein Problem. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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i.g. Erwerb - tolledeu - 12.09.2011, 13:20
RE: i.g. Erwerb - Taxman - 12.09.2011, 16:20
RE: i.g. Erwerb - tolledeu - 12.09.2011, 17:05
RE: i.g. Erwerb - Taxman - 12.09.2011, 19:41
RE: i.g. Erwerb - Eisvogel - 13.09.2011, 09:17
RE: i.g. Erwerb - tolledeu - 13.09.2011, 11:59
RE: i.g. Erwerb - tolledeu - 14.09.2011 15:29
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RE: i.g. Erwerb - Taxman - 14.09.2011, 19:31
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