i.g. Erwerb
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13.09.2011, 11:59
Beitrag: #6
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RE: i.g. Erwerb
Eisvogel schrieb:@tolledeu Nicht nur, in erster Linie geht es ja um Reihengeschäfte. @taxman Ich kann die Aussage des BFH etc auch nachvollziehen. In der Vergangenheit gab es keinen Druck auf den Mandanten sich im anderen EU-Land steuerlich registrieren zu lassen, da dort nur eine Nullmeldung im Saldo entstand. Und im dt. UStG steht aber expliziet im § 15 (1) S.3 ich kann die Vst bei einem ig. Erwerb zum Abzug bringen. Ich möchte ja nicht die ausl. VSt. in Dt. haben, sondern die die mir nach § 15 UStG gesetzlich zusteht. Wenn ich den ig.Erwerb in Dt. wieder Rückgängig mache, dann auch den VSt-Abzug. Aber da komme ich leider nicht mehr hin. Auch geht mir die Neutralität der USt verloren. Beispiel: Unternehmer P aus Polen bestellt bei K aus Köln Ware, K bestellt diese bei B in Berlin und lässt gleich von B nach P liefern. B und K treten unter ihrer dt. ID-Nummer auf, P unter der Polnischen. Wie wäre Eure Lösung für B und K? „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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i.g. Erwerb - tolledeu - 12.09.2011, 13:20
RE: i.g. Erwerb - Taxman - 12.09.2011, 16:20
RE: i.g. Erwerb - tolledeu - 12.09.2011, 17:05
RE: i.g. Erwerb - Taxman - 12.09.2011, 19:41
RE: i.g. Erwerb - Eisvogel - 13.09.2011, 09:17
RE: i.g. Erwerb - tolledeu - 13.09.2011 11:59
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RE: i.g. Erwerb - Eisvogel - 14.09.2011, 16:11
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