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i.g. Erwerb
12.09.2011, 19:41
Beitrag: #4
RE: i.g. Erwerb
Mir ist schon klar, was du meinst. Ich kann es dennoch nicht nachvollziehen, denn die vorschrift des § 3d S. 2 UStG liefe ins Leere, wenn ich auf der einen Seite meinen Verpflichtungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet nicht nachkomme, deshalb im eigenen Land den ig.E. versteuern muss und dann auch noch die Vorsteuer abziehen darf. Also ich schließe mich vollkommen dem BFH und dem BMF an.

Das strafrechtliche Problem ist dabei aber auch nicht außer Acht zu lassen.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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i.g. Erwerb - tolledeu - 12.09.2011, 13:20
RE: i.g. Erwerb - Taxman - 12.09.2011, 16:20
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