i.g. Erwerb
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12.09.2011, 13:20
Beitrag: #1
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i.g. Erwerb
Ich war übers WE in Polen zum Steuerberaterkongress mit dem Thema Dreiecksgeschäfte. In diesem Zusammenhang wurden wir auf zwei BFH-Urteile und einem BMF-vom 07.07.11 (IV D 2-S 7300-b/09/10001) hingewisen was mir eiskalt den Rücken runterlief. Ich glaube bei einigen Mandanten ist die USt-Sonderprüfung nach 2 Stunden mit einem Mehrergebnis von einigen zig-tausenden Euro Steuerzahlungen zu Ende. Grundtenor ist, kein VSt-Abzug mehr in Dt. aus ig Erwerb wenn kein Nachweis erbracht wurde, dass die Besteuerung des ig.Erwerb im Bestimmungsland erfolgte. Das Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Ich glaube das Kostet den deutschen Firmen Millionen im Jahr an USt und wird einige in die Inso treiben.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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i.g. Erwerb - tolledeu - 12.09.2011 13:20
RE: i.g. Erwerb - Taxman - 12.09.2011, 16:20
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