Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 20:00
Beitrag: #12
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Ich sehe DEIN Problem aber das besteht ja nunmal nicht darin, dass du Befürchtungen hast, dass die Rückstellung mit Faktor 5,5 zu hoch ist. Du willst ja eher das Gegenteil - nämlich eine Vereinfachungsregel mit höherem Faktor mit dem Ergebnis einer höheren Rückstellung.
Das ist m.E. aber etwas zu viel des Guten. Entweder du machst dir die Arbeit und ermittelst die Kosten für jedes Jahr gesondert - dann wird die Rückstellung bei einem 2-Jahre alten Betrieb wohl höher ausfallen oder du machst es dir einfach und nimmst das "Faktorverfahren", dann aber eben mit 5,5 und nicht mit einem höheren Faktor. Das ist m.E. Sinn und Zweck einer Vereinfachungsregel, dass diese pauschaliert und auf die Besonderheiten des Einzelfalls keine Rücksicht nimmt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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