Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 18:26
Beitrag: #10
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Die Finanzverwaltung erkennt 2 Möglichkeiten an:
Zitat:1. Möglichkeit FinBeh Berlin 13.9.2006, III A - S 2175 - 1/06 OFD Magdeburg 21.9.2006, S 2137 - 41 - St 211 OFD Hannover 27.6.2007, S 2137 - 106 - StO 222/221 Wenn man sich die Mühe der Einzelermittlung der Kosten sparen möchte, dann bleibt nur der Faktor 5,5. Dies stellt bereits eine Vereinfachungsmethode dar, deshalb wird dann auf die Besonderheiten bei einem "frischen" Unternehmen nicht mehr eingegangen. Also entweder hop oder top. Eine Zwischenlösung gibt es nicht. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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