Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 17:59
Beitrag: #9
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Das mit dem Faktor ist mir zu kompliziert oder ich bin doof für sowas. Ich schreibe einfach alle betroffenen Jahre untereinander und überlege, wie lange wieviel für jedes Jahr zurückzustellen ist. Es kann ja sein, dass in einem Jahr doppelt so viele Ordner aufzubewahren sind oder nur einer. Oder dass der Aufwand anders zu bewerten ist durch Mietereinbauten oder Rückbauverpflichtungen.
Summe ziehen, fertig. Im nächsten Jahr fortentwickeln. Lässt sich anschaulich dem FA und dem Mandanten darlegen. ® |
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