Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2011 15:29 von Buchi.)
Beitrag: #8
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
zaunkönig schrieb:Niemand hindert Dich daran den Faktor zu verringern. Die Rückstellung darf nur insgesamt nicht den Wert überschreiten, der sich aufgrund des Faktors 5,5 ergibt. Wieso sollte ich den Faktor verringern, wenn sich meine durchschnittliche Aufbewahrungszeit verlängert? Nochmal: Wenn ich die Unterlagen vom Vorjahr noch 9 Jahre aufbewahren muss und zudem Unterlagen vom aktuellen Jahr 10 Jahre aufbewahren muss, dann ist das kein Durchschnitt von 5,5. Meiner Meinung nach eher was in Richtung 9,5. Ich habe absichtlich die Problematik mit dem Fristbeginn rausgelassen, weil es mir erstmal nur um den Faktor geht. |
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