Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 13:03
Beitrag: #6
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Richtig. Ich hab das so gelöst, dass ich bei Jahren, bei denen ich es nicht wusste, unterstellt habe, dass die letzte Eintragung im Jahr+1 vorgenommen wurde.
Es handelt sich ja "nur" um eine Rückstellung. Die Zahl, die am Ende dort steht, ist ohnehin eine Daumenpeilung, mehr nicht. ® |
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