Aufbewahrungsrückstellung
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10.09.2011, 10:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2011 10:47 von ecro.)
Beitrag: #4
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RE: Aufbewahrungsrückstellung
Buchi schrieb:weil die Aufbewahrungspflicht für die im WJ betreffenden Unterlagen noch 10 jahre besteht und für die Unterlagen von vor 10 Jahren noch 1 Jahr besteht. Das ist ohnehin zu kurz gesprungen, zumindest für den ersten Teil. Sowohl 257 HGB als auch 247 AO bestimmen, dass die 10-Jahresfrist mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Damit sind wir schon mal bei mindestens 11 Jahren, oder hast du am 31. Dezember 2010 den JA 2010 schon fertig? Und wenn du noch 2008er Abschlüsse machst, hast du schon 13 Jahre. Für die Unterlagen von vor 10 Jahren kommst du doch auch auf "noch ein Jahr"... ® |
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