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Aufbewahrungsrückstellung
10.09.2011, 07:36
Beitrag: #3
RE: Aufbewahrungsrückstellung
Das ist mir schon klar. Ich kenne die Voraussetzungen für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.

Der Faktor 5,5 ergibt sich, weil die Aufbewahrungspflicht für die im WJ betreffenden Unterlagen noch 10 jahre besteht und für die Unterlagen von vor 10 Jahren noch 1 Jahr besteht. Durchschnitt somit 5,5 ((10 + 1) / 2).

Ein Unternehmen, dass erst seit z.b. 2 Jahren besteht hat Unterlagen, die 10 Jahre aufbewahrt werden müssen, aber keine Unterlagen die nur 1 Jahr aufbewahrt werden müssen sondern 8 Jahre. Wieso sollte da der gleiche Durchschnitt gelten?
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Aufbewahrungsrückstellung - Buchi - 09.09.2011, 22:23
RE: Aufbewahrungsrückstellung - Buchi - 10.09.2011 07:36
RE: Aufbewahrungsrückstellung - ecro - 10.09.2011, 10:45
RE: Aufbewahrungsrückstellung - ecro - 10.09.2011, 13:03
RE: Aufbewahrungsrückstellung - ecro - 10.09.2011, 17:59
RE: Aufbewahrungsrückstellung - ecro - 10.09.2011, 22:18

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