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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
08.10.2007, 22:31
Beitrag: #8
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Hans-Christian schrieb:
WaLiLei schrieb:Hallo,
ich bin auf folgenden Sachverhalt gestoßen:

ein Unternehmer beschäftigt in seinem Unternehmen (Familienbetrieb)seine 5 erwachsenen Kinder mit je einem Jahresbruttolohn von 5800 Euro (ja richtig: fünftausendachthundert). Diese Kinder wohnen in seinem Mehrfamilienhaus (kein BV, Privatbesitz, kein V+V, keine Vermietung an Fremde o.ä.). Dafür will er pro Kind 7630 Euro Unterhalt/Jahr für das mietfreie Wohnen einkommensmindernd geltend machen. Für keines dieser Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld. Sowas ist mir ganz neu. Hat jemand schon Erfahrungen mit so einem Sachverhalt?
Bin für jeden Hinweis dankbar.

Es gibt keine a.g.B. für eine bedürftige Person, für die man einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat. steht in jedem Hinweis beim Mantelbogen m.E.

Ihm stehen pro Kind nicht nur nicht 7630,0€ sondern sogar auch nicht 7680,00€ als Unterhaltshöchstbetrag zu.
ja, riichtig, war mein tipfehler.
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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 18:04
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007 22:31
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 19:58
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 20:07

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