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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
08.10.2007, 21:30
Beitrag: #7
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder
Opa schrieb:Eben, kein Anspruch auf KG, also agB.

Aber das eigene EK der Kinder 5800,- wird gegengerechnet, also 5800,- ./. WK ./. SV Beiträge. Und die Opfergrenze ist zu beachten. Aber ansonsten sehe ich kein Problem.

Viele Grüße


Abgesehn von meinen Fehler beim Lesen, das Vermögen nicht vergessen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - WaLiLei - 08.10.2007, 18:04
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 19:58
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - 2ndReality - 08.10.2007, 20:07
RE: freiwilliger Unterhalt für erwachsene Kinder - Hans-Christian - 08.10.2007 21:30

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