unrecht gebildete Ansparrücklage
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01.09.2011, 13:20
Beitrag: #15
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RE: unrecht gebildete Ansparrücklage
Hallo,
so heißt es: hält das Finanzamt eine Bilanz für fehlerhaft, darf es diese Bilanz der Besteuerung nicht zugrunde legen uns muss eine eigene Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich mit ggf. auf der Grundlage der Bilanz abgeänderten Werden vornehmen (BFH vom 4.11.1999 - BStBl. 2000 II S. 129) Danke für deine Meinung höfner 501 |
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