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unrecht gebildete Ansparrücklage
01.09.2011, 12:01
Beitrag: #12
RE: unrecht gebildete Ansparrücklage
Es kann nur ein IAB sein, wenn das Wirtschaftsjahr der GmbH nach dem 17. August 2007 endete.

§ 52 (23) Satz 1 EStG besagt, dass der neue 7g erstmals für WJ gilt, die danach enden.
Und da es dann keine Existenzgründerrücklage gibt, hat das FA meines Erachtens recht.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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RE: unrecht gebildete Ansparrücklage - höfner501 - 01.09.2011 12:01

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