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Bewertungssteitigkeit
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26.08.2011, 08:01
Beitrag: #2
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RE: Bewertungssteitigkeit
Hallo,
Bewertungsstetigkeit verletzt Du nicht unbedingt. Es gibt ja durchaus gute Gründe Nutzungsdauern während der Abschreibungsphase zu verlängern oder zu verkürzen.Dann dürfte dies auch nicht möglich sein. Es geht wohl eher um die Bilanzklarheit. Das IDW hat sich mit der Frage in 2010 mal befassen müssen, da wegen geringerer Auslastung von Produktionsanlagen gegebenenfalls eine längere Nutzungsdauer anfallen könnte. Passt zwar nicht zu dem Beispiel, aber die Ausführungen dürften hilfreich sein. Abschreibungen Finanzmarkt- und Konjunkturkrise Zumindest könnte ja Dein Unternehmer Betroffener sein
---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Bewertungssteitigkeit - Dragon - 24.08.2011, 20:40
RE: Bewertungssteitigkeit - zaunkönig - 26.08.2011 08:01
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