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Bewertungssteitigkeit
24.08.2011, 20:40 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2011 20:42 von Dragon.)
Beitrag: #1
Bewertungssteitigkeit
Hallo,

habe folgendes Problem:

Mdt. wünscht eine Handelsrechtliche Verlängerung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen, weil es "wirtschaftlich schöner" aussieht. Dazu soll für bewegliche VG welche sich schon im Anlagevermögen befinden eine längere Nutzungsdauer zu Grunde gelegt werden (ehemals 6 J., jetzt 9 J.). Abschreibungen wurden entsprechend vorgenommen. Im übrigen entsprechen die 9 Jahre der allg. steuerlichen Afa-Tabelle und die 6 Jahre der für diese Branche geltenden spezielleren Afa-Tab. .

Ich meine es geht wegen § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB nicht, da ich die Bewertungsstetigkeit beachten muss. Die im Beck´schen Bilanzkommentar aufgeführten Beispiele für die Nutzungsdauer verlängernde Maßnahmen treffen nicht im enferntesten zu. Andere Dinge sind für mich vorerst nicht erkennbar. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB besagt ja nun, dass ich nicht ohne weiters änderen kann.

Wie seht Ihr das?

Das FA würde, im Falle eine Verlängerung würde nach HGB funktionieren, im übrigen einer ND-verlängerung für den steuerlichen Bereich nicht folgen (telefonische Auskunft) und würden die somit kürzeren ND weiter zu Grunde legen. Woher das kommt weiss ich leider nicht, denn selbst Zwirner ist der Auffassung, dass sich das FA eine längere ND zueigen machen würde. Ich würde hier die Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S.1 EStG) zu Grunde legen.

Dank Euch schon mal für Info's

Ciao Dragon
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Bewertungssteitigkeit - Dragon - 24.08.2011 20:40

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