Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
19.08.2011, 14:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2011 14:07 von Lemgun.)
Beitrag: #7
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
§ 33 a Abs 1 EStG (Unterstützung bedürftiger Personen)

Unterhaltsleistungen sind auch abziehbar an den Lebensgefährten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft oder an einen in Ihrem Haushalt lebenden, nicht unterhaltsberechtigten Angehörigen (Geschwister, Tante, Onkel, Stiefelternteil usw.), wenn ihm wegen des Zusammenlebens Ihr Einkommen teilweise zugerechnet und deswegen öffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (z.B. Hartz IV, Sozialgeld) gekürzt oder verweigert würden (§ 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG). Ein Antrag auf die Mittel muss nicht gestellt worden sein (BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010 - Lemgun - 19.08.2011 14:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation