Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zeitpunkt Anschaffung bei IAB nach §7G
17.08.2011, 13:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08.2011 14:31 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #7
RE: Zeitpunkt Anschaffung bei IAB nach §7G
Hierzu habe ich zwei Anmerkungen...

1. Zinslauf:

Die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO dar (FG Niedersachsen, Urteil v. 5.5.2011 - 1 K 266/10

trifft hier nicht ganz zu, aber man wird ja zur Aufgabe gezwungen... also --> rückwirkendes Ereignis

2. Wir haben auch einen Fall... und da muss ich zum Thema "verbindliche Bestellung" was schreiben:

Es gibt ja ein Urteil des FG München v. 26.10.2010 - 2 K 655/10

Demnach ist eine verbindliche Bestellung nicht erforderlich... ABER jetzt haben wir folgendes Schreiben vom FA bekommen:

(es geht hier um einige geplante Ausgaben um neue Filialen zu eröffnen - z.B. EDV System für neu einzustellende Mitarbeiter etc.)

----------------

Ihren Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides XXXX, hinsichtlich der Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge, lehne ich hiermit ab

Begründung:

Gem. BMF-Schreiben vom 08.05.2009 besteht für die Geltendmachung eines IAB nach §7g n.F., nicht nur bei noch nicht abgeschlossener Betriebseröffnung das Erfordernis einer verbindlichen Bestellung, sondern auch bei einer geplanten wesentlichen Erweiterung eines bestehenden Betriebes.
Dieser Grundsatz ist auch anzuwenden, wenn eine Erweiterung des Betriebes nicht geplant ist, jedoch die Investitionsgüter, für die Investitionsabzugsbeträge geltend gemacht werden, objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar wären.

Das ist jetzt bei einer EDV Anlage nicht unbedingt gegeben

In Ihrem Fall würde m.E. - nach momentanem Sachstand bzw. Aktenlage die Anschaffung aller Wirtschaftsgüter eine wesentliche Erweiterung Ihrer Betriebe bedeuten, zumal Sie auch im Rahmen der Umsatzsteuernachschau vom XX.XX.XXXX darlegten, Standorte in XXX und XXX aufbauen zu wollen. Bis zum heutigen Tag ist jedoch nicht bekannt, dass dies geschehen ist oder Mitarbeiter eingestellt wurden.
Die Betriebserweiterung ist daher noch nicht abgeschlossen, weil die wesentlichen Betriebsgrundlagen fehlen. Nach Rechtsprechung des BFH ist es bei der Inanspruchnahme von IABs für wesentliche Betriebserweiterungen erforderlich, dass das Wirtschatsgut, für das ein IAB geltend gemacht wird, bis zum Ende des Jahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, verbindlich bestellt worden ist (BFH vom 25.04.2002 und vom 19.04.2007)

Und Jetzt:

Das Urteil vom FG München vom 26.10.2010 stellt lediglich eine Einzelfallentscheidung dar, an das die Verwaltung nivht gebunden ist.
Im Übrigen wird in diesem Urteil zwar das Erfordernis einer verbindlichen Bestellung verneint, die gesetzlich geregelte Investitionsabsicht hingegen muss vom Stpfl aber in irgendeiner Form nachgewiesen werden (z.B. Angebotseinholung)
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Zeitpunkt Anschaffung bei IAB nach §7G - Oliver Thomas - 17.08.2011 13:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation