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Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
12.08.2011, 21:08
Beitrag: #3
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Mandant ansprechen, ob da nicht doch irgendwas im Busch sein k�nnte. Ggf. versuchen, dem FA zu entlocken, woran es liegen k�nnte (Kontrollmaterial, unbekannte Beteiligungseink�nfte)?

Zum Dritten w�rde ich mal checken, wo eine Nachzahlung f�r 2008 herkommen soll. Ist m. E. bei dem genannten Fall eigentlich nur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug denkbar (mal die Jahreszahlen in einen Lohnsteuerrechner f�r 2008 eingeben). Au�erdem w�re das eine Antragsveranlagung. Stpfl. kann sich zwar nicht der Erkl�rungsabgabe, aber wohl der Veranlagung entziehen.
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RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010 - meyer - 12.08.2011 21:08

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