Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
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12.08.2011, 19:37
Beitrag: #1
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Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010
Hallo Leute,
mein heutiger Fall: Finanzamt will Einkommensteuer-Erklärungen für die Jahre 2008-2010 bei einem Steuerpflichtigen, der auf Steuerklasse 1 ohne Kirche und Kind gearbeitet hat, keine Lohnsteuerermäßigung auf der Karte hat eintragen lassen und weder Werbungskosten noch andere Einkünfte hat. Ist das normal? Ich habe mir mal erlaubt, die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 2008 in ein Steuerprogramm einzutragen mit dem Ergebnis, dass er 100 Euro an das Finanzamt zahlen muss. Prüft das Finanzamt mittlerweile die Lohnsteuerbescheinigungen auf Nachzahlungen durch? Oder warum will das Finanzamt nun die Steuererklärungen für die vergangenen Jahre haben? Letztlich kommt nun aber pro Jahr eine Erstattung von jeweils über 2.000 Euro heraus, weil er in einer wilden Ehe mit einer Frau lebt, mit der er seit 2009 ein gemeinsames Kind hat, die keine eigenen Einkünfte und Bezüge hat (außer Elterngeld) und die er bald heiraten möchte ... ![]() Gruss Uwe |
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Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010 - Uwe - 12.08.2011 19:37
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010 - Kiharu - 12.08.2011, 19:47
RE: Anforderung ESt-Erklärungen 2008-2010 - Uwe - 16.08.2011, 14:37
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