Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
"Landfrauengelder"?
10.08.2011, 19:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2011 19:47 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #2
RE: "Landfrauengelder"?
Die Existenzgründungsförderung ist SGB III

Ich denke in dem Fall ist §3 Nr. 2 EStG wahrscheinlicher...

Zitat:das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Übergangsgeld, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das Überbrückungsgeld, der Gründungszuschuss, der Existenzgründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz sowie das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld und die aus Landesmitteln ergänzten Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds zur Aufstockung des Überbrückungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz und die übrigen Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden, sowie Leistungen auf Grund der in § 141m Absatz 1 und § 141n Absatz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes oder § 187 und § 208 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Ansprüche, Leistungen auf Grund der in § 115 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 117 Absatz 4 Satz 1 oder § 134 Absatz 4, § 160 Absatz 1 Satz 1 und § 166a des Arbeitsförderungsgesetzes oder in Verbindung mit § 143 Absatz 3 oder § 198 Satz 2 Nummer 6, § 335 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Ansprüche, wenn über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers des Arbeitslosen das Konkursverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren oder Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder einer der Fälle des § 141b Absatz 3 des Arbeitsförderungsgesetzes oder des § 183 Absatz 1 Nummer 2 oder 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, und der Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag nach § 249e Absatz 4a des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung;

Die beim Amt werden doch wissen ob das irgendwas nach Arbeitsförderungsgesetz / SGB oder Sozialfonds ist oder?

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/find...rtname=143

Hier ist die Richtlinie in der das verankert ist und deren Rechtsgrundlage. Die Förderung der Landfrauen ist Teil B Abschnitt 3

Zitat:Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bekämpfung
geschlechtsbezogener Gewalt
(Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)
Vom 22.05.2007

Teil A
Allgemeine Bestimmungen
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des
Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember
2002 (SächsGVBl. S. 333, 352) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
und nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV – SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr.
S. S 225), in der jeweils geltenden Fassung, und dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung
der Chancengleichheit von Frau und Mann in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben einschließlich
der Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt.
Zuwendungen nach Teil B Abschnitt 3 dieser Richtlinie werden zudem auf der Grundlage der
Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung
der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. EG Nr. L 279/5 vom
28.12.2006) sowie deren Nachfolgeregelungen gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt
aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Geht also wohl auf EG-Recht zurück...

Einen verweis auf das SGB habe ich nirgends gefunden.

Interessant wäre auch ob es eine Existenzgründung ist oder eine Förderung für den laufenden Betrieb... denn beides ist bei dieser Förderung möglich.
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
"Landfrauengelder"? - Catja - 10.08.2011, 16:21
RE: "Landfrauengelder"? - Oliver Thomas - 10.08.2011 19:44
RE: "Landfrauengelder"? - Catja - 10.08.2011, 23:18
RE: "Landfrauengelder"? - Catja - 11.08.2011, 08:53
RE: "Landfrauengelder"? - Opa - 11.08.2011, 09:57
RE: "Landfrauengelder"? - Catja - 11.08.2011, 10:03

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation