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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
09.08.2011, 07:39
Beitrag: #24
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Ich habe morgen nochmal einen Termin mit der Mandantin...

durch ein Telefonat habe ich heraus bekommen, dass das Mandatsverhältnis wohl schon davor aufgelöst wurde... ob dies schriftlich geschah, kann ich im Moment nicht ergründen. Durch die Informationen, die mir im Moment vorliegen gehe ich aber von folgendem Ablauf aus:

StB bekommt den Bescheid vom 08.04. zugesandt. Auf dem Bescheid ist ein Stempel "eingegangen am 09.04. mit Kürzel" (Allerdings kein Kanzleistempel) ... Diesen schickt er postwendend (mit Anschreiben Widerruf) zurück ans FA. ... Das FA streicht nun die ursprünglichen Daten durch und stempelt den 15.04... dann wird ein Etikett über die Anschrift des StB geklebt und mit der Hand Ihre Adresse darauf geschrieben. ... Der Bescheid wird der Mandantin am 16.04. zugestellt.

... Ich brauche dringend mal Schriftliches vom anderen StB ... da der Verfahrensverlauf beim FA nun klar ist, muss ich das irgendwie mal ergründen Smile

Viele Grüße
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2 - Oliver Thomas - 09.08.2011 07:39

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