Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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04.08.2011, 18:49
Beitrag: #23
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Wenn keine Vollmacht mehr bestand, konnte natürlich wirksam an die Steuerpflichtige bekanntgegeben werden. Dass er das aber einfach so dem Amt mitteilt, ist ohne konkreten Grund eigentlich kaum denkbar. Hört sich so an, als sei ein ganzer Teil der Vorgänge noch nicht ans Licht gekommen...
Sollte der StB die Mandantin hierüber komplett im Unklaren gelassen haben, bleibt nur ein Wiedereinsetzungsantrag, im Fall des Scheiterns -> StB-Haftung. |
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