Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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04.08.2011, 16:47
Beitrag: #22
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:ich habe einen Anruf der Bearbeiterin vom FA bekommen, dass der Steuerberater am 10.04. die Empfangsvollmacht widerrufen hat.Wenn der StB einseitig die Vollmacht widerruft und dies der Stpfl. weder von ihm, noch vom FA mitgeteilt wird, so konnte sie doch immer noch davon ausgehen, dass die Vollmacht weiter besteht. Ich bleibe deshalb dabei, dass hier Wiedereinsetzung möglich sein müsste. Evtl. hat er ihr aber eine Kopie des Widerrufs geschickt. Dann siehts natürlich anders aus. |
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