Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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04.08.2011, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2011 16:25 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #20
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hat sich soeben erledigt...
ich habe einen Anruf der Bearbeiterin vom FA bekommen, dass der Steuerberater am 10.04. die Empfangsvollmacht widerrufen hat. Der Bescheid sollte zuerst an den StB rausgehen (auf dem Bescheid ist die Adresse aufgedruckt) Datum des Drucks: 08.04. Dann wurde von FA Seite die Anschrift des StB überklebt und die Adresse des Steuerpflichtigen eingetragen. Dann wurde das Datum durchgestrichen und neu aufgestempelt... Ich denke ich gebe jetzt auf ![]() |
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