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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
04.08.2011, 16:12
Beitrag: #19
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Wenn der Berater eine uneingeschränkte Empfangsvollmacht hatte und die dem FA vorgelegt wurde, ist eine wirksame Bekanntgabe evt. gar nicht erfolgt oder erfolgte eine Weiterleitung an den damals bevollmächtigten Berater?

Zu klären ist Folgendes:

Existierte eine solche Vollmacht oder wurde zumindest in der Steuererklärung eine für den Einzelfall erteilt?

Erfolgte eine Weiterleitung an den Berater?

Wenn zum einen ja, zum anderen nein, liegt noch gar kein wirksam bekanntgegebener Bescheid vor.
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2 - meyer - 04.08.2011 16:12

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