Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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04.08.2011, 16:12
Beitrag: #19
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Wenn der Berater eine uneingeschr�nkte Empfangsvollmacht hatte und die dem FA vorgelegt wurde, ist eine wirksame Bekanntgabe evt. gar nicht erfolgt oder erfolgte eine Weiterleitung an den damals bevollm�chtigten Berater?
Zu kl�ren ist Folgendes: Existierte eine solche Vollmacht oder wurde zumindest in der Steuererkl�rung eine f�r den Einzelfall erteilt? Erfolgte eine Weiterleitung an den Berater? Wenn zum einen ja, zum anderen nein, liegt noch gar kein wirksam bekanntgegebener Bescheid vor. |
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