Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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04.08.2011, 08:15
Beitrag: #17
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
zaunkönig schrieb:Hallo,wer? Die Finanzbeamtin? Die hätte m.E. den Steuerbescheid zusätzlich auch an den StB senden müssen (entsprechend AEAO zu § 122 Nr. 1.7.6), womit dieser wieder den schwarzen Peter hätte, oder der Stpfl. ausdrücklich mitteilen müssen, dass die Empfangsvollmacht aus den genannten Gründen nicht beachtet wird, damit die Stpfl. sich darauf hätte einstellen können. Tut sie das nicht, liegt m.E. ein Grund für Wiedereinsetzung vor. Grüße Eisvogel |
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