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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
29.07.2011, 10:26
Beitrag: #14
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Das natürlich nicht. Und sicherlich hätte der Vorberater der Dame die Grundsätze einer ordentlichen Buchführung erklären können. Aber so wie ich das sehe ist auch viel auf Mandantenseite geschludert worden (Ich habe ja auch die Buchhaltungsordner hier)... Vielleicht ist das Urteil ggü. der Dame zu hart. Aber grundsätzlich fällt Sie schon in das Chaosmandantentum Smile
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2 - Oliver Thomas - 29.07.2011 10:26

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