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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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28.07.2011, 18:18
Beitrag: #9
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hmm .. also meiner Meinung nach darf sich das FA nicht an den Stpfl wenden, wenn Empfangsvollmacht beim StB liegt.... auch wenn der sich wiederholt nicht meldet.
In diesem Falle würd ich wohl mal ganz freundlich beim FA anrufen und erst einmal den ganzen Verfahrensablauf klären. Solange bis das nicht geschehen ist kannst du wirklich nur spekulieren wo was eventuell falsch gelaufen sein könnte... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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