Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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28.07.2011, 18:18
Beitrag: #9
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hmm .. also meiner Meinung nach darf sich das FA nicht an den Stpfl wenden, wenn Empfangsvollmacht beim StB liegt.... auch wenn der sich wiederholt nicht meldet.
In diesem Falle w�rd ich wohl mal ganz freundlich beim FA anrufen und erst einmal den ganzen Verfahrensablauf kl�ren. Solange bis das nicht geschehen ist kannst du wirklich nur spekulieren wo was eventuell falsch gelaufen sein k�nnte... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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