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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
28.07.2011, 16:42
Beitrag: #8
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hm... also die Zustellvollmacht lag anfangs auf jeden Fall beim Berater. Was dann geschah muss ich noch nachvollziehen. Eines der wenigen Schreiben, die mir vorliegen sagt aus:

Da das wiederholte Anschreiben Ihres Beraters Herrn XXX XXX, XXXstr. X in XXXXX leider nicht erledigt wurde, übersende ich Ihnen in der Anlage noch einmal das ursprüngliche Schreiben mit der Bitte um Erledigung.

Vorsorglich weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichterledigung den erklärten Angaben nicht gefolgt werden kann, so dass der Feststellungsbescheid entsprechend geändert werden müsste.

..........

Eine Änderung alleine wär super gewesen... aber dann wurde ja auch gleich der Vorbehalt aufgehoben Sad ... Nach obigem Schreiben sind alle Schreiben nur noch direkt an die Mandantin gegangen. Wobei der Feststellungsbescheid mit der Aufhebung des Vorbehalts und 0,00 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Adresse des Beraters drauf hat, dann aber überklebt wurde und mit Hand die Adresse der Mandantin eingetragen ist. Das gedruckte Datum ist durchgestrichen und ein um 7 Tage höheres Datum daruntergestempelt... Meine Vermutung: Der Berater hat das Schreiben bekommen und zurückgeschickt, weil er nicht mehr zuständig war (wir leider auch noch nicht... da ist eine Lücke von mehreren Monaten drin) ... daraufhin wurde beim FA das gleiche Schreiben mit neuen Datumsstempeln und der aufgeklebten Adresse neu versandt.
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2 - Oliver Thomas - 28.07.2011 16:42

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