Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
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28.07.2011, 16:42
Beitrag: #8
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Hm... also die Zustellvollmacht lag anfangs auf jeden Fall beim Berater. Was dann geschah muss ich noch nachvollziehen. Eines der wenigen Schreiben, die mir vorliegen sagt aus:
Da das wiederholte Anschreiben Ihres Beraters Herrn XXX XXX, XXXstr. X in XXXXX leider nicht erledigt wurde, übersende ich Ihnen in der Anlage noch einmal das ursprüngliche Schreiben mit der Bitte um Erledigung. Vorsorglich weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Nichterledigung den erklärten Angaben nicht gefolgt werden kann, so dass der Feststellungsbescheid entsprechend geändert werden müsste. .......... Eine Änderung alleine wär super gewesen... aber dann wurde ja auch gleich der Vorbehalt aufgehoben ![]() |
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