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Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
28.07.2011, 16:03
Beitrag: #7
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Oliver Thomas schrieb:Die Mandantin hat mir vorhin noch erklärt, dass sie schon bei Erklärungserstellung dem StB immer wieder sagte, dass er alles machen soll, damit sie so gut wie nicht belästigt wird. ...
hat er vielleicht Empfangsvollmacht gehabt und der Änderungsbescheid wurde direkt an die Mdtin geschickt?
Wenn das nicht hilft würde ich §129AO versuchen. Begründung Eingabefehler bei Erstellung EÜR. Buchung auf Warenbestand = Eingabefehler und Übernahmefehler des FA wenn aus den eingereichten Unterlagen ersichtlich (Kontennachweis?) Manchmal sind die FÄ ja kulant in solchen Sachen.
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2 - Eisvogel - 28.07.2011 16:03

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