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Tag der offenen Tür mit Buffet
28.07.2011, 14:11
Beitrag: #9
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
@matom,

leider habe ich dass nur im Haufe-Online gefunden.

Zur Bestätigung meiner Auffassung, dass der "Tag der offenen Tür" als geschäftlicher Anlass zu sehen ist meint Heinicke im Schmidt-Kommentar (RZ 542 zu § 4 EStG, allerdings 28. Auflage), "..., dass der Gesetzgeber einerseits die Bewirtung von Geschäftsfreunden ieS treffen wollte (also von Personen, mit denen Geschäfte abgeschlossen oder angebahnt werden sollen,..." Ausnahmen sieht er nur bei Kundschaftsessen (z.B. Testessen eines Kochs, Restaurantkritiker) oder bei Werbebewirtungen (liegt hier wohl nicht vor).

Der "Tag der offenen Tür" stellt wohl vielmehr eine Kundenbewirtung zu Werbezwecken (nicht Werbebewirtung) dar und ist somit geschäftlich.
Uwe schrieb:der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu:
Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie mit Gästen und Mitarbeitern im Restaurant essen gehen (70 % Abzugsfähigkeit), oder das Essen ins Unternehmen bringen lassen (100 %). Deshalb sollten Sie, wo immer möglich, die Bewirtung im eigenen Haus vorziehen.
Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich mir die Pizza liefern lasse oder in der Pizzeria mit einem Geschäftsfreund "plaudere". Das scheint mir auf mageren Beinchen zu stehen.

Ciao Dragon
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RE: Tag der offenen Tür mit Buffet - Dragon - 28.07.2011 14:11

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