Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
28.07.2011, 12:48
Beitrag: #4
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Ach meine Augen.... da steht es ja: "dass es wohl einen Bescheid gegeben haben muss (trotz Nachfragen)"

Also ist auch nicht bekannt, ob gegen den Erstbescheid vorgegangen wurde, aber es naheliegend, dass der ebenfalls tatenlos zur Kenntnis genommen wurde.

Ich denke mal, hier hat der Berater den Ball im Korb. Mir fällt auch nichts ein, wie man da noch rankäme. Ist der Berater vielleicht ins Koma gefallen? Dann käme eine Wiedereinsetzung vielleicht in Frage.

Ansonsten...

129 - nö, FA hat eindeutig gewertet
164 - nö, ist ja aufgehoben
165 - nö, punktuelle Änderung
172 - nö, vorbei
173 - nö, siehe oben, dem Mandanten ist die Schuld des Beraters zuzurechnen
174 - nö, nicht einschlägig
175 - nö, auch nichts, weder Grundlagenbescheid noch rückwirkendes Ereignis
176 - hier nicht relevant
177 - kein Anwendungsfall
10d (4) - wegen Neufassung Sätze 4 und 5 auch weg

Sieht jemand mehr?

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2 - ecro - 28.07.2011 12:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation