Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
|
28.07.2011, 12:47
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen #2
Gute Frage... leider weiss das niemand. Der Erstbescheid liegt mir auch nicht vor... offensichtlich hatte dieser die -40.000. Daher wurde nicht darauf reagiert (das mit dem Warenbestand ist ja erst mir aufgefallen).
Das ganze war auch schon im ESt Bescheid (welcher mir auch nicht vorliegt) ... Denn im Zusammenhang mit dem geänderten Grundlagenbescheid kam dann auch ein ESt-Bescheid mit der 0,00 und ein weiterer, der den Verlustvortrag plättete... naja.. ich mache mir und unserer Mandantin nicht viel Hoffnung... Ich kann aber wieder nur den Kopf schütteln, wie fahrlässig viele mit solchen Verwaltungsakten umgehen. Wenn dann die Vollstreckung in der Tür sitzt und man halt zum ersten mal spürt, das man was tun sollte, ist es in 99% der Fälle schon rum ums Eck, da sämtliche Bescheide dicht sind. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste